Krankenkassenanerkennung
Abrechnung über die Krankenkasse
Sofern Sie eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin abgeschlossen haben, beteiligen sich die meisten Krankenkassen an den Kosten. Bevor Sie die Rechnung an Ihre Krankenkasse schicken, sollten Sie bereits im Vorfeld abklären, wie hoch die Kostenübernahme ist. Die Kostenbeteiligung ist je nach Vertrag und Kasse unterschiedlich. Darum empfehle ich zu prüfen, wie Sie versichert sind. Gerne unterstütze ich Sie bei den Abklärungen.
Krankenkassen arbeiten mit Verbänden zusammen. Die Verbände definieren die Anerkennungskriterien für die jeweiligen Therapiemethoden der Alternativmedizin. Sie legen die Qualitätsansprüche gegenüber Therapeuten und Therapeutinnen fest. Dies beinhaltet die Kriterien der Ausbildungsprogramme sowie die Überprüfung regelmässiger Weiterbildungen. Dadurch kann die Fachkompetenz dieser Berufsgruppe auf einem hohen Niveau gehalten werden.
Bei nachfolgenden Verbänden bin ich als Komplementärtherapeutin registriert:
EMR | Erfahrungs-Medizinisches Register | |
ASCA | Schweizerische Stiftung für Komplementärmedizin | |
SGS | Shiatsu Gesellschaft Schweiz | |
EGK | Gesundheitskasse | |
ZSR-Nr. | X409161 |